AGB
§ 1 Geltungsbereich & Veranstalter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Veranstalter und den Besucherinnen und Besuchern (nachfolgend „Besucher") im Zusammenhang mit dem Erwerb von Eintrittskarten und dem Besuch der Veranstaltung.
Veranstalter und Vertragspartner der Besucher ist der Studentendorf Aachen e.V., Eckertweg 20, 52074 Aachen, vertreten durch Joshua Weiß (nachfolgend „Veranstalter"). Der Verkauf der Eintrittskarten im Vorverkauf erfolgt über den Ticketshop des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der RWTH Aachen (booking.asta.rwth-aachen.de); der AStA wird dabei ausschließlich als Vorverkaufsstelle tätig. Zusätzlich können, soweit verfügbar, Eintrittskarten an der Abendkasse am Veranstaltungstag erworben werden. Vertragspartner des Kaufvertrags über die Eintrittskarte bleibt in beiden Fällen der Veranstalter.
§ 2 Tickets & Vertragsschluss
Eintrittskarten sind im Vorverkauf über den offiziellen Ticketshop sowie, soweit verfügbar, an der Abendkasse erhältlich. Mit dem Abschluss des Kaufvorgangs kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Besucher und dem Veranstalter zustande. Die Eintrittskarte berechtigt eine Person zum einmaligen Eintritt zur Veranstaltung.
Eintrittskarten sind nicht personengebunden und können an andere Personen weitergegeben werden. Da es sich um eine Veranstaltung ab 18 Jahren handelt, behält sich der Veranstalter vor, beim Einlass das Alter anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu kontrollieren. Ein Einlass ohne Altersnachweis kann verweigert werden.
§ 3 Preise & Zahlung
Alle angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie ggf. anfallender Systemgebühren des Ticketanbieters. Für den Vorverkauf und die Abendkasse gelten unterschiedliche Preise. Die Zahlung erfolgt über die im Ticketshop bzw. an der Abendkasse angebotenen Zahlungsmethoden.
§ 4 Rücktritt & Stornierung
Eintrittskarten sind vom Umtausch und von der Rücknahme ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung wie geplant stattfindet. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um Verträge über Freizeitbeschäftigungen handelt, die zu einem bestimmten Termin erbracht werden.
§ 5 Veranstaltungsänderungen & Ausfall
Der Veranstalter behält sich vor, das Programm (Künstler, Reihenfolge, Bühnenzeiten) aus organisatorischen oder künstlerischen Gründen zu ändern. Derartige Änderungen berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte oder zur Rückforderung des Kaufpreises.
Bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung hat der Besucher Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises (ohne Systemgebühren des Vorverkaufs); dies gilt auch, wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Verbote) nicht stattfindet (§§ 275, 326 BGB). Der Veranstalter kann dem Besucher anstelle der Erstattung die Übertragung der Eintrittskarte auf einen Ersatz- oder Nachholtermin anbieten; die Wahl zwischen Erstattung und Übertragung trifft der Besucher. Die Erstattung erfolgt auf Antrag des Besuchers; der Veranstalter gibt hierfür nach Bekanntgabe des Ausfalls ein Verfahren (z. B. ein Erstattungsformular) bekannt, über das die erforderlichen Angaben einschließlich der Bankverbindung übermittelt werden. Wird die Veranstaltung lediglich unterbrochen, verkürzt oder im Programm geändert, ohne dass der wesentliche Veranstaltungscharakter entfällt, besteht kein Erstattungsanspruch.
§ 6 Hausrecht & Hausordnung
Der Veranstalter und seine Beauftragten üben auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Es gilt die Hausordnung des Veranstalters, die am Eingang aushängt und online abrufbar ist. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, gefährdend handeln oder den geregelten Ablauf stören, können ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises vom Gelände verwiesen werden.
§ 7 Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Für mitgebrachte Gegenstände oder Fahrzeuge übernimmt der Veranstalter, vorbehaltlich der vorstehenden Haftungsregelungen, keine Verwahrung und keine Haftung. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
Für Schäden, die durch das Verhalten anderer Besucher entstehen, haftet der Veranstalter nicht, sofern ihn kein Verschulden trifft.
§ 8 Bild- & Tonaufnahmen durch den Veranstalter
Auf dem Veranstaltungsgelände werden durch den Veranstalter sowie durch akkreditierte Pressevertreter Foto- und Videoaufnahmen gefertigt, die zu Dokumentations-, Presse- und Marketingzwecken verwendet werden können. Diese Aufnahmen erfolgen auf Grundlage des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) sowie unter Beachtung der §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG). Bei Aufnahmen, auf denen einzelne Personen erkennbar im Mittelpunkt stehen (z. B. Nahaufnahmen für Werbezwecke), wird, soweit erforderlich, eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
Besucher, die nicht aufgenommen werden möchten, können sich jederzeit, auch während der Veranstaltung, an den Awareness-/Info-Point auf dem Gelände wenden. Ein Widerspruch gegen die Verarbeitung ist nach Art. 21 DSGVO auch nachträglich gegenüber dem Veranstalter (kontakt@sommerfestival.ac) möglich; bereits erfolgte Veröffentlichungen werden auf Wunsch im Rahmen des Zumutbaren entfernt.
§ 9 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Ticketkaufs und des Veranstaltungsbesuchs findest du in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Sonstiges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.