Hausordnung
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände des Sommerfestivals Aachen 2026 im Studentendorf Aachen. Mit dem Betreten des Geländes erkennen alle Besucherinnen und Besucher (nachfolgend „Besucher") diese Hausordnung an. Sie ergänzt die AGB und den Code of Conduct.
1. Einlass & Alter
- Der Einlass ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Ausnahmen sind nicht möglich, auch nicht mit einer Erziehungsbeauftragten-Vereinbarung („Muttizettel") oder in Begleitung Erwachsener.
- Beim Einlass sind ein gültiges Ticket (digital oder ausgedruckt) sowie ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen. Ohne Altersnachweis kann der Einlass verweigert werden.
- Der Veranstalter behält sich Einlasskontrollen einschließlich der Kontrolle mitgeführter Gegenstände vor.
- Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Geländes ist nicht möglich.
2. Nicht erlaubte Gegenstände
Auf das Veranstaltungsgelände dürfen insbesondere folgende Gegenstände nicht mitgebracht werden:
- Gegenstände aus Glas, insbesondere Glasflaschen und Glasbehälter.
- Pyrotechnik, Feuerwerkskörper und offenes Feuer.
- Waffen jeder Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände.
- Betäubungsmittel und sonstige illegale Substanzen.
- Mitgebrachte Speisen und Getränke.
- Gaskanister und andere Flüssigkeitsbehältnisse.
- Professionelles Foto- und Kameraequipment.
- Banner, Schilder, Flugblätter und Gegenstände zu kommerziellen oder politischen Zwecken.
Kleine Taschen sind erlaubt. Wasser ist an den Getränkeausgaben jederzeit kostenfrei erhältlich.
3. Verhalten auf dem Gelände
- Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie des Awareness-Teams ist Folge zu leisten.
- Es gilt der Code of Conduct. Diskriminierung, Belästigung, Gewalt und übergriffiges Verhalten werden nicht geduldet.
- Flucht- und Rettungswege sowie Zufahrten sind jederzeit freizuhalten.
- Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4. Ausschank von Alkohol
Alkoholische Getränke werden ausschließlich an volljährige Personen ausgegeben. An erkennbar alkoholisierte Personen wird kein Alkohol ausgeschenkt (§ 20 Gaststättengesetz). Wir bitten alle Gäste um einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol.
5. Hausrecht & Konsequenzen
Der Veranstalter und seine Beauftragten üben auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Sie können einer Person den Zutritt verweigern oder sie vom Gelände verweisen, insbesondere wenn diese
- gegen diese Hausordnung oder den Code of Conduct verstößt,
- den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheits- oder Ordnungsdienstes oder des Awareness-Teams nicht Folge leistet,
- andere Personen gefährdet, belästigt oder sich übergriffig verhält,
- den geregelten Ablauf der Veranstaltung stört,
- oder aus einem anderen wichtigen Grund Anlass dazu gibt.
Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nicht. Bei Verstößen gegen geltendes Recht behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor.
6. Notfall
Im Notfall sind die Anweisungen des Personals und die ausgeschilderten Fluchtwege zu befolgen. Bei Problemen, Unwohlsein oder in Gefahrensituationen wenden Sie sich an den Sicherheitsdienst, das Sanitätspersonal oder den Awareness-/Info-Point. Der Info-Point ist am Eingang ausgeschildert.
7. Foto- & Videoaufnahmen
Auf dem Gelände werden durch den Veranstalter und akkreditierte Presse Foto- und Videoaufnahmen gefertigt. Einzelheiten und Widerspruchsmöglichkeiten sind in den AGB (§ 8) geregelt. Wer nicht aufgenommen werden möchte, kann sich an den Awareness-/Info-Point wenden.
Diese Hausordnung hängt am Eingang des Veranstaltungsgeländes aus und ist online unter sommerfestival.ac/hausordnung abrufbar. Stand: Mai 2026.